Familien-Gesundheits- und KinderkrankenpflegerInnen und Familienhebammen haben die Aufgabe, die Elternkompetenz in Gesundheits- und Alltagsfragen zu stärken, die Selbsthilfe z. B. durch familiennahe Netzwerke zu fördern und die Gesundheit von Kindern bereits vor der Geburt zu schützen.
Die Unterstützung durch die Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/innen und Familienhebammen richtet sich insbesondere an belastete Familiensituationen, wie z.B.:
Ein gesundes Familienleben gibt Halt, Geborgenheit und Sicherheit. Es ist die Grundlage für das Wohlbefinden und die positive Entwicklung von Kindern. Doch die Anforderungen an den Familienalltag sind vielfältig und anspruchsvoll. Gerade in besonderen Lebenslagen und Krisensituationen ist eine professionelle Unterstützung und gezielte Stärkung der Eltern das gemeinsame Ziel der Familien-Gesundheits- und KinderkrankenpflegerInnen und den Familienhebammen. Zusammen stehen sie für den Schutz von Kindern.
• Die Teilnehmer professionalisieren ihre Kompetenzen im Bereich der Gesundheitsprävention und Gesundheitsförderung.
• Sie werden befähigt, in familienorientierten Netzwerken mit anderen Berufsgruppen und Einrichtungen, wie z.B. Kinderärzten, Sozialpädagogen aus Kliniken oder Jugend- und Gesundheitsämtern sowie Frühförderungsstellen zusammen zu arbeiten.
• Sie können im Rahmen der Frühen Hilfen in der Konzeptentwicklung und den Multiplikatorenschulungen tätig werden
Die Qualifizierung richtet sich an examinierte Gesundheits- und KinderkrankenpflegerInnen und examinierte Hebammen, die im Bereich Frühe Hilfen, Familienberatung, -begleitung und der Familienfürsorge arbeiten und/oder ihre Expertise in diesem Bereich weiter entwickeln möchten.
Modul 1: 26.-29.01.21
Modul 2: 25.-27.02.21
Modul 3: 25.-27.03.21
Modul 4: 06.-08.05.21
Modul 5: 10.-12.06.21
Modul 6: 10.-13.08.21
Modul 7: 23.-25.09.21
Modul 8. 09.-11.11.21
Teilnahmegebühren pro Person: 2.975,50 €
Zuschuss Bundesstiftung FH: 500,00 €
Im Rahmen einer personenbezogenen Förderung ist vorgesehen, dass die Teilnehmenden der o.g. Qualifizierung einen Zuschuss des Landes Schleswig-Holstein im Rahmen der Bundesstiftung Frühe Hilfen in Höhe von jeweils 500,-€ für den Abschluss der Qualifizierung erhalten können.
Für den Zuschuss muss das Antragsformular spätestens zwei Wochen vor Beginn des Kurses bei der Landeskoordinierungsstelle eingereicht werden. Wird der Antrag nicht termingerecht eingereicht, ist eine Förderung nicht möglich. Fällt die Antragsprüfung positiv aus, so erhalten sowohl der Antragstellende als auch die DRK-Heinrich-Schwesternschaft e.V. und der Hebammenverband SH e.V. eine Mitteilung darüber.
Die Bewilligung erfolgt unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der dem Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren zur Verfügung gestellten Bundesmittel.
Den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag und das unterschriebene Datenschutzformular senden Sie bitte an die folgende Anschrift:
Ministerium für Soziales, Gesundheit,
Jugend, Familie und Senioren
des Landes Schleswig – Holstein
Landeskoordinierung Bundesstiftung Frühe Hilfen
Frau Witkowski
VIII 339
Adolf-Westphal-Str. 4
24143 Kiel
Bei Interesse senden Sie uns bitte Ihre Bewerbungsunterlagen, einen kurzen Lebenslauf und einen Nachweis für Ihre Berufsausbildung.
Für die Teilnahme an der Qualifizierung können 25 Fortbildungspunkte angerechnet werden.
Bitte überweisen Sie den Beitrag unter Angabe Ihres Namens und der Kursnummer (FB… oder EB …) oder eines Kennwortes auf folgendes Konto:
Förde Sparkasse, BLZ 210 501 70, Kto 103325
IBAN: DE94210501700000103325
BIC: NOLADE21KIE
Teilnahmebedingungen:
Für die Fortbildungen kann die Anmeldung bis 4 Wochen vor Beginn schriftlich zurückgezogen werden. Für Absagen nach diesem Zeitraum müssen wir die volle Teilnahmegebühr in Rechnung stellen, es sei denn Sie können eine Ersatzperson anmelden. Mit Ihrer Anmeldung erkennen Sie die Teilnahmebedingungen an.